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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Eine etwaige Verarbeitung des Kaufgegenstandes nimmt der Käufer im Auftrag des Verkäufers vor, der Eigentümer auch der neu hergestellten Sachen wird. Der Käufer darf den Kaufgegenstand und die aus ihrer Weiterverarbeitung entstehenden Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter veräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgeschäft entstehenden Forderungen tritt er schon jetzt an den Verkäufer zu dessen Sicherung in Höhe des vereinbarten Kaufpreises ab.

Gewährleistung
Der Verkäufer ist nicht Hersteller der verkauften Ware. Im Falle von Mängeln des gelieferten Kaufgegenstandes beschränkt sich daher die Haftung des Verkäufers auf Ersatzteillieferung eines fehlerfreien Kaufgegenstandes. Weitergehende Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Erfüllungsort
Auf die beiderseitigen Vertragsbeziehungen ist deutsches Recht anzuwenden. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Kiel.